Auszug aus dem DMSB Reglement für AT-G Fahrzeuge
Besondere Bestimmungen für Flüssiggas / Autogas-betriebene Fahrzeuge (LPG)
Von den vorstehenden Bestimmungen (nicht Anlage 1) abweichend und zusätzlich gelten für LPGFahrzeuge
folgende besondere Bestimmungen:
1. Komponenten der Flüssiggasanlage
Eine Flüssiggasanlage ist als Ausrüstung von Kraftfahrzeugen eine fest mit dem Kraftfahrzeug
verbundene Anlage. Sie wird manometrisch befüllt.
Alle Komponenten der Flüssiggasanlage müssen aus ECE R 67-01 – geprüften und
gekennzeichneten Komponenten bestehen.
Zur Flüssiggasanlage gehören zwingend folgende Komponenten (siehe auch Prinzip-Skizze in
Anlage 2-1):
1. Flüssiggasbehälter, Anzahl, Unterbringung und Schutz
2. Befestigung der Flüssiggasbehälter
3. Tankarmaturen mit Sicherheitseinrichtungen gemäß ECE-R 67-01 (Durchfluss
mengenbegrenzer, Überdruckventil 27 bar, 80% Füllstandsregelung, automatische
Absperrvorrichtung mittels Magnetventil und Rückschlagventil zum Füllanschluß). Eine
zusätzliche Schmelzlotsicherung ist nicht erforderlich
4. Füllanschluss mit Rückschlagventil
5. Elektromagnetisches Absperrventil im Motorraum
6. Verdampferdruckminderer (Reduktor)
7. Rohrleitungen, bewegliche Leitungen (Schlauchleitungen) und Verbindungsteile
8. Füllstandsanzeige im Fahrzeugcockpit (elektronisch), Gas-/Kraftstoffumschalter
9. Gasdosiereinrichtung (Rail)
10. Füllstandsanzeige am Flüssiggastank (mechanisch)
11. Vorrichtung zur Ableitung von Gasen
12. Befüllungs-Überdruckventil (empfohlen)
Weitere Komponenten der Flüssiggasanlage sind:
· Gasdichte Armaturenumhüllung (Armaturenkasten) bei Flüssiggastanks die im
Fahrzeuginnenraum montiert sind
· Gasfilter (empfohlen)
· Zusatzwärmetauscher
· Feuerschutzwand bei Flüssiggastanks, die im Fahrzeuginnenraum montiert sind 8z.B.
Umhausung der Flüssigkeitstankanlage)
Die gesamte Flüssiggasanlage muss so ausgeführt sein, dass sie auch die Vorschriften des § 41a
StVZO erfüllt. Die Bestätigung über eine von einer autorisierten Stelle durchgeführten
Dichtigkeitsprüfung oder Gasanlagenprüfung (GAP) ist vorzulegen. Sie ist max. 1 Jahr nach
Ausstellung gültig.
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Alle Teile der Flüssiggasanlage müssen mindestens 200 mm von der Abgasanlage entfernt sein.
Falls Teile der Flüssiggasanlage diesen Abstand unterschreiten, müssen im Bereich der
betreffenden Teile zusätzliche Hitzeschilder (Abschirmbleche) angebracht sein.
zu 1. Flüssiggasbehälter, Anzahl, Unterbringung und Schutz
Falls vom Hersteller nicht anders in der Serie vorgesehen, ist max. 1 Flüssiggasbehälter im
Fahrzeug zulässig. Fassungsvermögen siehe Artikel 2.
Flüssiggasbehälter innerhalb des Fahrzeugs müssen sich hinter dem Hauptbügel, quer zur
Fahrzeuglängsachse, innerhalb der im Art. 21.1 definierten Sicherheitsstruktur befinden.
Hiervon ausgenommen sind vom Fahrzeughersteller serienmäßige verbaute Unterflur-
Anordnungen.
Außerdem darf für den Flüssigkeitsbehälter direkt hinter dem Hauptbügel in den Fahrzeugboden
bzw. in die Rücksitzbankstruktur eine dem Behälterradius entsprechend geformte Muldenwanne
eingeschweißt werden. Der tiefste Punkt dieser Wanne darf nicht unterhalb der Türschweller-
Oberkante liegen.
Muldentanks im Kofferraum anstelle des Ersatzrads sind nicht zulässig.
Flüssiggasbehälter inklusive Tankarmaturen müssen mindestens 100 mm von der
Karosserieaußenhaut entfernt sein. Darüber hinaus muss jede Tankarmatur durch eine
wirkungsvolle Schutzvorrichtung aus Metall/Kohlefaser (Schutz vor Beschädigungen) umgeben
sein. Dieser Schutz kann auch durch Rohre der Überrollvorrichtung ersetzt werden, welche sich in
unmittelbarer Nähe dieser Tankarmatur befinden.
Der Normdruck der Flüssigkeitsfüllung beträgt 15 bar bei 15°C
Die Prüfung und Genehmigung des Flüssigkeitsbehälters kann zeitlich begrenzt sein. Die
Gültigkeitsdauer ab Herstelldatum ist zu beachten.
zu 2. Befestigung des Flüssiggasbehälters
Die Befestigung des Flüssiggasbehälters hat mit mindestens 30 mm breiten und mindestens 2 mm
dicken Metallbändern sowie mindestens M10 Gewindebolzen auf einem Gestell oder auf
Konsolmulden zu erfolgen. Die Karosserieunterseite ist im Bereich der Befestigungsstellen des
Gestells/der Konsolmulden zum Beispiel durch Flacheisen zu verstärken.
Mindestanzahl der Befestigungsbänder: Masse des gefüllten Behälters bis 50 kg: 3
Masse des gefüllten Behälters größer 50 kg: 4
Es sind entweder kunststoffbeschichtete Metallspannbänder zu verwenden, oder nachgiebige
(Gummi-) Unterlagen zwischen Behälterspannbänder und Behälter zu montieren.
Die Spannbänder müssen so ausgeführt sein, dass die zulässige Flächenpressung auf die
Behälter nicht überschritten wird. Die mögliche Dehnung der Spannbänder darf nicht geringer sein,
als die beim Füllen des Behälters erfolgende Dehnung. Drahtseile o.ä. als Spannbänder sind
unzulässig.
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zu 3. Tankarmaturen mit Sicherheitseinrichtungen
Die Tankarmaturen / Sicherheitseinrichtungen umfassen Durchflußmengenbegrenzer,
Überdruckventil 27 bar, 80% Füllstandsregelung, automatische Absperrvorrichtung mittels
Magnetventil (stromlos zu) sowie ein Rückschlagventil zum Betankungsanschluß.
Alle Magnetabsperrventile (MV) sind so zu schalten, dass sie ohne Motordrehzahlsignal stromlos
sind und entsprechende Leitungen und Flüssigkeitsbehälter verschließen.
Bei älteren Anlagen, bei denen kein Motordrehzahlsignal verwendet wird, muss zum Betätigen der
MV ein vom Zündstromkreis unabhängiger, zusätzlicher Stromkreis vorhanden sein, welcher mit
einem vom Zündschalter unabhängigen Schalter, betätigt wird (Beispiel: Gas-/Kraftstoff-
Umschalter).
Dieser Schalter muss mindestens 50 mm vom Schalter für den Zündstrom entfernt sein und gegen
unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sein. Der Schalter muss gelb, mit der Aufschrift „GAS“
gekennzeichnet sein. Damit ist beim Betrieb mit Kraftstoff die Gasanlage abzuschalten. Die
Funktion der Magnetventile ist hiermit ebenfalls überprüfbar.
Die Absperreinrichtungen (MV) müssen innerhalb der nach Art. 21.1 geforderten
Sicherheitsstruktur liegen.
Bei Fahrzeugen mit Flüssiggastanks im Fahrzeuginnenraum muss der Armaturenkasten gasdicht
ausgeführt sein. Der Armaturenkasten zum Schutz der Armaturen gegen mechanische
Beschädigung muss auch eine Armaturenbelüftung aufweisen. Es ist sicherzustellen, dass die Be-
/Entlüftungsleitung direkt ins Freie führt. Der Abstand ihrer Mündung zu Zündquellen (z.B. heiße
Auspuffanlage) muss mindestens 300 mm betragen.
Die Druckfestigkeit des Armaturenkastens muss abweichend von der ECE-R 67-01 1000 mbar
betragen.
Armaturenschutzkästen aus Kunststoff sind nicht zulässig.
Der Armaturenkasten ist so anzuordnen, dass er dem Fahrer/Beifahrer nicht zugewandt ist.
Nach ECE-R 67-01 geprüfte Tankarmaturen sind mit einer automatischen 80% Füllstandsregelung
versehen. Das bedeutet, dass die Tanks bis maximal 80% vom Bruttovolumen befüllt werden
können (Schwimmerventil im Füllanschluß). Manipulationen an der Füllstandsbegrenzung stellen
einen schweren Verstoß gegen die Sicherheit dar und sind ausdrücklich verboten.
zu 4. Füllanschluss mit Rückschlagventil
Der Füllanschluss muss vom Typ ACME oder „EURO–Nozzle“ sein. Ein Rückschlagventil ist
integraler Bestandteil des Füllanschlusses. Die Verwendung von Adaptern zur Anpassung des
Füllstandards an andere europäische Länder ist grundsätzlich zulässig.
Der Füllanschluss muss mit einer Schutzkappe versehen und so angebracht sein, daß bei einem
Unfall Beschädigungen möglichst auszuschließen sind. Der Füllanschluss muss sich außen am
Fahrzeug, darf sich jedoch nicht in den Scheiben befinden. Der Füllanschluss darf nicht mehr als
10 mm über die Karosserie hervorstehen.
Unmittelbar am Füllanschluss ist eine Beschriftung anzubringen mit der Aufschrift „Flüssiggas
LPG“ und dem maximalen Füllvolumen des Flüssiggastanks (max = xx liter). Das maximale
Füllvolumen errechnet sich aus Bruttotankvolumen x 0,8 (siehe auch zu 3).
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zu 5. Elektromagnetisches Absperrventil im Motorraum
Im Motorraum ist ein zusätzliches Absperrventil in der Flüssigphase vorzusehen. Es ist im Bereich
der Schottwand zum Fahrzeuginnenraum zu montieren.
Falls die Gefahr von thermischer Expansion besteht, sind zusätzliche Sicherheitseinrichtungen
gegen Drucküberschreitung in Rohrleitungsabschnitten mit Flüssigphase vorzusehen.
zu 6. Druckregler
Der Druckregler (Reduktor, Verdampfer-Druckminderer) darf sich nicht im Fahrgastraum befinden,
er muss sich an oder in der Nähe der Trennwand zum Fahrgastraum im Motorraum befinden.
Die Befestigung des Druckreglers ist so auszuführen, dass sie einer Beschleunigung von
mindestens 25 g in jede Richtung widersteht. Die Installations- und Prüfhinweise des Herstellers
sind zu beachten. Die Kühlmittelleitungen zur Beheizung des Verdampfers sind so kurz wie
möglich zu halten.
Nach dem Druckregler ist ggf. eine Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung vorzusehen,
falls der Druckregler selbst nicht abgesichert ist und die nachfolgenden Anlagenteile nicht für den
Eingangsdruck des Druckreglers geeignet sind.
zu 7. Rohrleitungen, bewegliche Leitungen (Schlauchleitungen) und Verbindungsteile
Kunststoff-/Schlauchleitungen in der Flüssigphase der Gasanlage sind nicht erlaubt,
ausgenommen die Schlauchleitung vom Betankungsanschluß zum Flüssiggasbehälter, die für
diesen Anwendungsfall nachweislich geeignet sein muss (ECE-R 67-01 Kennzeichnung).
Es ist nur eine Druckgasleitung für die Versorgung des Motors zulässig. Sie ist innerhalb der
Sicherheitsstruktur auf kürzestem Wege aus dem Fahrzeuginnenraum nach draußen zu verlegen.
Die Verlegung der Druckgasleitung am Unterboden hat so zu erfolgen, dass eine mechanische
Beschädigung der Leitung im Renneinsatz so weit wie möglich ausgeschlossen werden kann. Es
sind grundsätzlich Leitungswege zu wählen die der Leitungsführung der benzinführenden
Leitungen entsprechen. Die Rohrleitungen müssen gemäß ECE-R 67-01 zugelassen sein.
Alle Druckleitungen und Armaturen im Fahrzeuginnenraum müssen sich innerhalb der
Sicherheitsstruktur befinden, mit Ausnahme der Schlauchleitung zum Betankungsanschluss.
Alle Leitungen im Fahrzeuginnenraum müssen gasdicht und flammhemmend ummantelt sein.
Druckleitungen in der Flüssigphase müssen aus Kupfer oder Edelstahl sein. Fittings für die
Verbindung von Leitungen in der Flüssigphase müssen aus Edelstahl oder Messingwerkstoffen
hergestellt sein.
Alle flexiblen Leitungen müssen schraubbare Verbindungen und festeingebundene
Schlaucharmaturen, sowie außen eine abriebfeste Umhüllung besitzen (z.B. Spirale).
Schlauchschellen oder Klemmschellen zur Befestigung und Abdichtung von Gasleitungen sind nur
im Niederdruckteil zulässig. Alle flexiblen Leitungen müssen nach ECE-R 67-01 zugelassen sein.
Flexible Leitungen sind auf ein absolutes Mindestmaß zu begrenzen.
zu 8. Füllstandsanzeige im Fahrzeugcockpit (elektronisch)
Der Füllstand der Flüssiggastanks muss mittels einer elektronisch arbeitenden Anzeige an
sichtbarer Stelle im Cockpitbereich angezeigt werden.
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zu 9. Gasdosiereinrichtung
Die Gasdosiereinrichtung dient zur Aufteilung und Dosierung des vom Druckregler entspannten
Gases auf die Einblasedüsen für die einzelnen Zylinder.
zu 10. Füllstandsanzeige am Flüssiggastank (mechanisch), Gas-/Kraftstoffumschalter
Der Flüssiggastank muss eine rein mechanisch arbeitende Füllstandsanzeige aufweisen.
zu 11. Vorrichtung zur Ableitung von Gasen
Gase, die aus ggf. vorhandenen Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung
(Sicherheitsabblasventile) oder aus dem Armaturenschutzkasten austreten können, müssen
gefahrlos aus dem Fahrzeuginneren abgeleitet werden.
zu 12. Befüllungs-Überdruck-Sicherheitsventil (empfohlen)
Ein mechanisches Befüllungs-Überdruck-Sicherheitsventil muss in der Einfüllleitung zwischen
Tankeinfüllstutzen und Rückschlagventil eingebaut sein (ausgelegt auf den maximal zulässigen
Fülldruck), siehe Art. 4 dieser Anlage.
2. Mindest- und Maximalvolumen der Flüssiggasbehälter (geometrisches Volumen)
Hubraum bis 1400 ccm: mindestens 50 l
Hubraum über 1400 bis 2000 ccm: mindestens 60 l
Hubraum über 2000 ccm : mindestens 70 l
Das Gesamtfassungsvolumen (geometrisches Volumen) des Flüssigkeitsbehälters darf maximal
betragen. Hubraum bis 1400 ccm: 90 l
Hubraum über 1400 ccm: 120 l
3. Flüssiggas-Spezifikation
Es ist ausschließlich die Verwendung von handelsüblichen Flüssiggasen ohne weitere Zusätze mit
Ausnahme der angesaugten Verbrennungsluft erlaubt Handelsüblich sind etwa 60 Vol % Propan
und 40 Vol % Butan. Die Anteile können sich je nach Jahreszeit ändern.
Die Qualität des verwendeten Flüssiggases muss EN 589 entsprechen.
Das verwendete Flüssiggas wird in Anlehnung an DIN 51 622 überprüft.